Familienrecht

Als Fachanwältin für Familienrecht biete ich in meiner Kanzlei in Limburg
 eine umfassende Beratung
bei Trennung, Scheidung, Unterhalt, Zugewinn
und anderen Themen im Familienrecht.

Inzwischen wird in Deutschland fast jede dritte Ehe geschieden.
Die Trennung vom Ehe- und Lebenspartner ist heute ganz normal und keine gesellschaftliche Randerscheinung mehr. Trotzdem befinden Sie sich bei Trennung der Lebenspartnerschaft oder bei Ehescheidung in einer Ausnahmesituation. Denn jede Trennung ist mit menschlichen, recht­lichen und wirtschaft­lichen Schwierigkeiten verbunden. Es entstehen Verlustängste, wenn die Trennung vom Ehe- und Lebenspartner Wirk­lich­keit wird, oft droht auch die Trennung von den Kindern.

Auf einmal ist die ganze Existenz in Frage gestellt! Insbesondere ist die wirtschaftliche Zukunft ungewiß. Ganz schwierig ist der Umgang mit psychischen Belastungen infolge der Trennung, die oftmals zu Krank­heiten führen. Daher wird in dieser Situation Orientierung benötigt.

Aufgrund meiner langjährigen Erfahrungen und meiner Ausbildung als Fachanwältin für Familienrecht denke ich mich von mehreren Seiten in die von Ihnen zu bewältigende Trennungssituation ein.

Es können, um spätere Schwierigkeiten zu vermeiden, bereits bei der Heirat oder während der Ehe, im Rahmen eines Ehevertrages Vereinbarungen getroffen werden. Hierzu bedarf es einer sorgfältigen und umfassenden Beratung, die vor allem die Änderung künftiger Lebenssituationen berücksichtigt. Auch die Prüfung eines bereits bestehenden Ehevertrages ist im Hinblick auf sich ständig ändernde Situationen ratsam. Grundsätzlich besteht auch die Möglichkeit der einvernehmlichen Regelung der Trennungsfolgesachen wie z.B. Unterhalt und Zugewinn.

Eine einvernehmliche Lösung der familienrechtlichen Streitigkeiten
ist nicht zuletzt im Hinblick auf gemeinsame Kinder sinnvoll.

Figuren

Sie sparen dadurch Zeit und Geld.

Denn durch eine einvernehmliche außergerichtliche Regelung wird oftmals ein langwieriges gerichtliches Verfahren vermieden.

Ich unterstütze Sie hierbei miteinander ins Gespräch zu kommen und selbstständig, eine individuelle Lösung für Ihr Problem zu entwickeln. Dabei wende ich mein Wissen und meine Erfahrungen als Fachanwältin für Familienrecht an.

Bei familienrechtlichen Streitigkeiten sind
verschiedene Sachverhalte mit rechtlichen Konsequenzen zu regeln.

Eine Ehescheidung zieht Folgesachen nach sich, die in diesem Zusammenhang zu klären sind:

  • Sorgerecht: Fragen der Elterlichen Sorge insgesamt und in Teilbereichen, Aufenthaltsbestimmungsrecht, nichteheliche Väter
  • Umgangsrecht: Regelung des Umgangs mit den Kindern, Wechselmodell
  • Kindesunterhalt: die gesetzliche Unterhaltspflicht für die minderjährigen Kinder und der Volljährigenunterhalt
  • Ehegattenunterhalt: Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt
  • Versorgungsausgleich: Rentenanwartschaften, gesetzliche Rente, Beamtenpension, ständische Versorgung, Betriebsrente, Lebensversicherung
  • Regelung der Rechtsverhältnisse an der Ehewohnung und am Hausrat
  • Ehelicher Güterstand: Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung
  • Vermögensauseinandersetzung: Zugewinn, Zugewinnausgleich, Zugewinnansprüche, Gemeinsame Immobilie (Eigenheim)

Darüber hinaus ergibt sich Beratungs- und Regelungsbedarf durch die Berührung mit anderen Rechtsgebieten, wie zum Beispiel:

  • Erbrecht: Ehegattenerbrecht, eventuell Regelungsbedarf bei längerer Trennungszeit
  • Arbeitsrecht: Besonderheiten beim Ehegattenarbeitsverhältnis
  • Steuerrecht: Steuererstattungsansprüche zwischen Ehegatten, begrenztes Realsplitting

Nicht nur im Zusammenhang mit der Trennung und Scheidung einer Ehe entsteht familienrechtlicher Beratungsbedarf, sondern auch in anderen Bereichen, wie:

  • Weitere Kindschaftssachen: Abstammung, Adoption
  • Fragen der Vaterschaftsanfechtung

Betreuungsrecht

Auf dem Gebiet des Betreuungsrechts kümmere ich mich als „Managerin auf Zeit“ um
die Belange von Menschen, die an einer psychischen Störung leiden, körperlich behindert oder einfach
krank sind. Ich unterstütze Sie mit dem Ziel, dass Sie einmal wieder ein selbstbestimmtes
Leben führen können. Meine Tätigkeiten umfassen:

Geltendmachung von Arbeitslosengeld I und II, Rente und Sozialhilfe, Prüfung bzw. Klärung und Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber Dritten, Einleitung von Schuldenregulierung, Verwaltung von Vermögen. Prüfung und Abschluss von Verträgen.

Ich berate Sie gerne auch bei der Beantragung von Pflegeleistungen, Anerkennung einer Behinderung, von Leistungen für Jugendliche (Jugendarbeit und Jugendsozialrecht) und für Leistung der Arbeitsförderung.

Bei Fragen der rechtlichen Betreuung, Bestellung eines Betreuers, Aufklärung von Vermögensverfügungen bei mangelnder Geschäftsfähigkeit.

Eine rechtliche Betreuung ist dann erforderlich, wenn eine volljährige Person aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage ist, ihre eigenen Angelegenheiten zu regeln oder dabei Hilfe benötigt wird. Ordnet das Gericht eine Betreuung an, bedeutet dies nicht, dass der Betreute „entmündigt“ ist. Vielmehr bleibt der Betreute auch bei einer angeordneten Betreuung grundsätzlich geschäftsfähig und darf für sich selbst handeln. Die Beurteilung, ob eine erwachsene
Person noch geschäftsfähig ist, richtet sich –unabhängig von einer Betreuung- danach, ob Sie noch in der Lage ist, die rechtliche Tragweite und die Konsequenzen ihres Handels zu überbrücken und zu verstehen.

Vermag eine Person aufgrund ihres Alters oder einer Krankheit nicht mehr alle ihre Angelegenheiten zu regeln, kann Sie selbst bei Gericht eine Betreuung beantragen.

Ein Antrag auf Betreuung ist aber auch durch Angehörige, Ärzte oder Behörden möglich. Hierbei wird dem Gericht mitgeteilt, dass die zu betreuende Person mit dem Antrag einverstanden ist. Um Missbrauch zu verhindern, prüft ein Richter zuvor mit dem Betroffenen, in welchen Bereichen die Hilfe tatsächlich benötigt wird und wer als Betreuer in Frage kommt.

Meistens wird die Betreuung nur für bestimmte Bereiche (Vertretung vor Behörden, Versicherungen, Vermögensangelegenheiten etc.) angeordnet. Für welche Bereiche die Betreuung definiert wird, sollte sich der Betreute im Vorfeld gut überlegen, da eine einmal angeordnete Betreuung nicht ohne Weiteres auf Wunsch des Betreuten wieder beendet werden kann. Ich empfehle daher, sich zuvor über die Betreuung und ihre Folgen anwaltlich zu informieren.

Die Betreuung kann aber auch gegen den Willen der zu Betreuenden Person angeregt werden. Dieses geschieht oftmals dann, wenn eine Person geistig nicht mehr beurteilen kann, ob Sie eine Hilfe benötigt oder nicht. Alkoholkrankheit und akute Suizidgefahr aufgrund von Demenz sind z. B. Fälle, in denen manchmal auch gegen den Willen des Betreuten die Entscheidung für eine ärztliche oder therapeutische Behandlung gefällt werden muss. Reine Unsicherheit des zu betreuenden reicht hingegen als Grund nicht aus.

Unter welchen Voraussetzungen eine Betreuung gegen den Willen des zu Betreuenden möglich ist, muss stets anhand des individuellen Falls geprüft werden.

Wie Sie eine solche Betreuung durchsetzen oder sich dagegen wehren können erfahren Sie von mir.

Stein

Eine gerichtlich angeordnete Betreuung ist nicht erforderlich, wenn die zu betreuende Person bereits eine Vertrauensperson mit der Wahrnehmung ihrer Interessen bevollmächtigt hat. Eine solche Vollmacht kann als Generalvollmacht erteilt oder auf bestimmte Bereiche beschränkt werden. Solche beschränkten Vollmachten sind z. B. Vorsorgevollmachten oder Patientenverfügungen. Welchen Umfang eine Vollmacht haben muss und welche Form der Vollmacht erforderlich ist, sollte individuell besprochen werden. Wichtig ist, dass das Ziel geklärt wird, was mit einer Vollmachtserteilung erreicht werden soll. Hierbei sind die Vorteile und Risiken sowohl für den Vollmachtgeber als auch für den Bevollmächtigten zu besprechen und bei der Gestaltung der Vollmacht zu beachten. Ich berate Sie umfassend und entwerfe für Sie gerne eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Lösung.

Hat die zu betreuende Person bereits im Vorfeld eine Vorsorgevollmacht, eine Vollmacht innerhalb einer Patientenverfügung oder eine sonstige Vollmacht erteilt, erübrigt sich oftmals eine gerichtliche Betreuung.

Strafrecht

Einer Straftat liegt häufig ein emotionaler Ausnahmezustand zugrunde.

Zuba

Eine Straftat wird oft als vermeintlicher Ausweg begangen,da es nicht möglich war einen existenziellen Konflikt wahrzunehmen bzw. einen solchen zu benennen.

Auch nach der Tat ist es für den Täter oft nicht möglich das Geschehen in Worte zu fassen. Daher ist es meine Aufgabe die Tathintergründe ans Licht zu bringen und diese dann zum Vorteil in das Strafverfahren einzubringen.

Hierbei bedarf es großem Einfühlungsvermögen um das Sprechen über die Tat zu ermöglichen. Besonderes Gewicht bei der Strafverteidigung ist daher auf die Vorbereitung der Hauptverhandlung zu legen.

Denn hierbei werden die Weichen gestellt! In vielen Gesprächen sind nicht nur der genaue Tathergang, sondern auch die Motivlage zu klären. Nach einer umfangreichen Vorbereitung unterstütze ich Sie dann in der Hauptverhandlung.

Auch bin ich seit Jahren als Opferanwältin tätig. Als solche bin ich mehr als nur Rechtsbeistand. Ich stelle immer wieder fest, dass es vor allem Frauen sind, die zu mir kommen, teils sogar mit ihren Kindern, um Rat und Unterstützung zu suchen.

Diese Frauen sind verschüchtert und zurückhaltend. Sie haben Scheu über das zu sprechen, was ihnen nicht so leicht über die Lippen geht. Viele von ihnen teilen dasselbe Schicksal. Sie wurden Opfer von häus­licher Gewalt, Sie haben Gewalthandlungen in der Ehe oder Lebens­ge­meinschaften erfahren mit Nötigung, Stalking bis hin zur Vergewaltigung.

Ich stelle immer wieder fest, dass diese Frauen Hemmungen haben, gegen ihren Peiniger oder den ihres Kindes rechtlich vorzugehen bzw. ihn anzuzeigen. Es berührt mich immer wieder, wie sehr diese Frauen und Kinder traumatisiert sind, selbst wenn die Taten Jahrzehnte zurückliegen.

Ebenso betroffen sind Hinterbliebene, deren Leben durch die Tötung eines nahen Angehörigen von jetzt auf gleich völlig aus den Fugen geraten ist. Opfer einer Straf- oder Gewalttat zu werden ist eine Erfahrung, die das Leben der Betroffenen von einen auf den anderen Tag verändern kann.

Die Tätigkeit als Opferanwältin erfordert viel Fein- und Finger­spitzen­gefühl im Umgang mit den Betroffenen. Ich bespreche ausführlich das Für- und Wider der Ausübung der Opferrechte mit meinem Mandan­ten. Nicht jeder oder jede Betroffene ist in der Lage z. B. im Rahmen einer Nebenklage eine Gegenüberstellung mit dem Peiniger auszuhalten.

Hier biete ich jedoch weitere Unterstützung an. Bei Bedarf kann ich Kontaktadressen
von Psychologen, Psychiatern oder Traumatologen nennen und auch Kontakte herstellen.